iMEDgine GmbH
An der Zeil 6
96215 Lichtenfels
Vertreten durch:
Oliver Hofmann, Dr. Roger Pierenkemper
Kontakt:
Telefon: +49 9571 16982-0
E-Mail: info@scupelabs.com
Registereintrag:
Registergericht: Coburg
Registernummer: HRB 6262
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE811332050
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV.:
iMEDgine GmbH
An der Zeil 6
96215 Lichtenfels
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). 2. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über von uns zu erbringende Lieferungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Kunden, selbst wenn ihre Geltung nicht nochmals gesondert vereinbart wird. 3. Sämtliche Geschäftsbedingungen, (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn der Kunde auf seine Geschäftsbedingungen in einem oder mehreren Schreiben (z.B. Bestellung) an uns Bezug nimmt oder diese sonst öffentlich oder uns zugänglich macht und / oder wir deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Diese werden auch nicht durch die Annahme einer Bestellung noch durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt. 4. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist über unsere Website jederzeit abrufbar.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Kunde ist vierzehn (14) Tage ab Zugang seiner Bestellung / seines Auftrags bei uns an diese(n) gebunden. 2. Angaben zu unseren Produkten (z.B. Gewicht, Maße, Belastbarkeit etc.) sowie die Darstellungen der Produkte (z.B. Zeichnungen und Abbildungen in Katalogen) sind nur maßgeblich, soweit die Verwendbarkeit der Produkte zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung mit den Angaben voraussetzt. Handelsübliche Abweichungen sowie Anpassungen im Zuge der Weiterentwicklung von Produkten sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Produkte zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 3. Angaben zu und Darstellungen von Produkten in Angeboten, Produktbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen u.a. stellen keine Garantieerklärung für die Beschaffenheit unserer Produkte dar, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich und schriftlich erklärt. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten haben, insbesondere kein kongruentes Geschäft zur Deckung des Bedarfes abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Produkts informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
§ 3 Besonderheiten bei einem Vertragsschluss per E-Mail/Fax/Telefon
1. Unsere Darstellung der Produkte auf unserer Website, in Katalogen oder Flyern etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.Mit seiner Bestellung / seinem Auftrag gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Schriftverkehr befindlichen oder telefonisch genannten Produkte ab. 2. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine von uns erzeugte, separate Auftragsbestätigung, oder, bei deren Ausbleiben, mit Absendung der bestellten Produkte an den Kunden zustande. 3. Die Entscheidung, eine Bestellung / einen Auftrag vom Kunden anzunehmen oder abzulehnen, liegt in unserem freien Ermessen. Insbesondere wenn ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht mehr lieferbar ist, werden wir das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages ablehnen. 4. Die individuellen Bestelldaten des Kunden werden von uns gespeichert. Die Verträge mit den Kunden werden ausschließlich mindestens in Textform und in deutscher Sprache geschlossen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in EURO „ab Werk“ zuzüglich Verpackung, Versand, gesetzlicher Mehrwertsteuer, sowie bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. 3. Der Kunde hat während des Verzugs eine Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 4. Wir sind berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
1. Alle Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Versandart, -weg und -verpackung werden von uns nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt. 2. Von uns genannte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern die Versendung der Produkte vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 3. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit einer Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Lieferfristen verlängern und Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. 4. Wir sind zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn – die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und – dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. 5. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Produkte versandbereit sind und dies dem Kunden angezeigt wurde.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus der zwischen uns bestehenden Lieferbeziehung. 2. Die von uns an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist oder solche Eingriffe drohen; er wird den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. 4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer im eigenen Namen auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderungen gegen die Abnehmer des Kunden nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
§ 7 Gewährleistung für Mängel und Rücknahme von Produkten
1. Wir leisten Gewähr, dass die Produkte der Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen und der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Verwendung der Produkte durch den Kunden oder seine Abnehmer beruhen. 2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Abweichungen von Identität und Quantität, erkennbare Mängel sowie Transportschäden hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung der Produkte, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Produkte als genehmigt. Zeigt sich ein Mangel erst später, gilt die Frist von 10 Werktagen gerechnet ab Entdeckung des Mangels durch den Kunden. Anderenfalls gelten die Produkte als genehmigt. 3. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts verpflichtet. In diesem Zuge tragen wir alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. 4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln der Produkte gilt § 8 der AGB. 5. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt 12 Monate und beginnt mit der Lieferung der Ware. Außer in Fällen von Kulanz, beginnt die Verjährungsfrist durch Nacherfüllung nicht erneut. Die Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. 6. Unbeschadet der vorstehenden Rechte des Kunden bei Mängeln der Produkte nehmen wir im Einzelfall auf freiwilliger Basis Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Voraussetzung für eine solche Rücknahme ist, dass der Kunde die Produkte in einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand, originalverpackt, somit verschlossen, zusammen mit einer detaillierten Artikelaufstellung auf seine Kosten an uns zurückschickt. Eine Rückgabe geöffneter Produkte ohne Angabe eines Rückgabegrundes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für eine freiwillige Rücknahme erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des jeweiligen Produktwertes. Zurückgesendete Produkte werden von uns überprüft, bevor wir eine Rückerstattung oder einen Ersatz gewähren. Abhängig vom Umfang der Rücksendung, dem Alter und Zustand des Produkts etc. behalten wir uns vor, eine Rücknahme ganz abzulehnen oder von einem angemessenen Abschlag auf den zu erstattenden Kaufpreis abhängig zu machen. 7. Die Rückgabe medizinischer Produkte mit geöffneter Verpackung ist nur in folgenden Fällen möglich: a) Falschlieferung: Wir haben ein anderes als das vom Kunden bestellte Produkt geliefert und dieser Umstand war ohne Öffnen der Verpackung nicht erkennbar. b) Fehlerhaftes Produkt: Wir haben ein beschädigtes oder defektes Produkt geliefert. 8. Vor einer Rücksendung ist unser Kundenservice durch den Kunden zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen (Rücksendung, Ersatzlieferung, Erstattung etc.) gemeinsam abzustimmen. 9. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Rückgriffansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die in diesen AGB festgelegten Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 11. Weitergehende oder andere als die in diesem § 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt. 2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 3. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, können nur von uns ersetzt verlangt werden, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Produkte typischerweise zu erwarten waren. 4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. für eine Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. 6. Die Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware nach §7 Abs. 6 gilt auch für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit sie auf einem Mangel der Ware beruhen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. 7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Regelungen in Bezug auf die Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte
1. Im Geltungsbereich dieser AGB sind die folgenden Regelungen ergänzend anzuwenden, wenn und soweit unsere Lieferungen an den Kunden Medizinprodukte und Zubehör zu Medizinprodukten im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (“MDR”) betreffen (im Folgenden gemeinsam: “Medizinprodukte”) und der Kunde die Medizinprodukte als Händler im Sinne der Art. 2 Nr. 34 MDR auf dem Markt bereitstellen wird. Wir sind Hersteller der Medizinprodukte im Sinne von Art. 2 Nr. 30 MDR. 2. Der Kunde wird die ihn treffenden Händlerpflichten nach Art. 14 MDR einhalten. 3. Der Kunde und wir arbeiten zusammen, um eine Rückverfolgbarkeit der Medizinprodukte, insbesondere für den Fall von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld, sicherzustellen. Der Kunde wird nach Maßgabe von Art. 25 Abs. 2 MDR sicherstellen, für einen Zeitraum von wenigstens 10 (zehn) Jahren, nachdem er das letzte Medizinprodukt abgegeben hat, jederzeit der zuständigen Behörde darüber Auskunft geben zu können, von wem er die Medizinprodukte bezogen bzw. an wen er die Medizinprodukte abgegeben hat. Der Kunde wird ein für diese Auskunftserteilung geeignetes Verfahren einrichten und dessen Einhaltung dokumentieren. Der Kunde wird geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Dokumentation auch im Fall einer Beendigung des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt werden kann. 4. Der Kunde wird uns über alle Erfahrungen und Erkenntnisse über die Medizinprodukte, einschließlich zu beobachtender Trends, und alle ihm zugehenden Beschwerden oder Berichte über mutmaßliche Vorkommnisse oder eine schwerwiegende Gefahr in Zusammenhang mit den Medizinprodukten unverzüglich informieren. Der Kunde wird die vorstehenden Informationen dokumentieren und diese Dokumentation für die Dauer von mindestens 10 (zehn) Jahren, nachdem er das letzte Medizinprodukt abgegeben hat, aufbewahren. Der Kunde wird geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Dokumentation auch im Fall einer Beendigung des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt werden kann. 5. Der Kunde wird die Lagerungs- und Transportbedingungen für die Medizinprodukte nach unseren Vorgaben einhalten und die Einhaltung dokumentieren. Der Kunde wird uns diese Dokumentation auf Ersuchen zur Verfügung stellen. 6. Soweit wir dem Kunden Materialien für die Bewerbung der Medizinprodukte (z.B. Texte, Bezeichnungen, Warenzeichen, Abbildungen und andere Zeichen) zur Verfügung stellen, wird der Kunde ausschließlich diese Werbematerialien in Zusammenhang mit den Medizinprodukten nutzen.
§ 10 Sonstiges
1. Ergänzend zu den AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und den Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts. 2. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, ist Erfüllungsort 96215 Lichtenfels / Deutschland. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Bezug auf Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist nach unserer Wahl Coburg oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 4. Soweit die AGB oder zwischen uns und dem Kunden getroffene Vereinbarungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche der Kunde und wir nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Vereinbarung und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn wir die Regelungslücke gekannt hätten. 5. Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles getroffener Vereinbarungen lässt die Wirksamkeit der AGB und der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Gewollten am nächsten kommen.
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